KRITIS-IT
Kritische Infrastrukturen
Kritische Infrastrukturen
Sicherheitsgesetz jetzt umsetzen!
Sicherheitsgesetz jetzt umsetzen!
Sicherheits-gesetz jetzt umsetzen!
Die KRITIS-Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legt fest, welche Sektoren und Unternehmen als kritisch eingestuft und daher besonders geschützt werden müssen. Ihre Netzwerke gehören in vertrauenswürdige Hände. Wir kümmern uns um Ihre KRITIS-IT. Wir sind ISO 9001 und ISO 27001 zertifiziert.



Kunden aus dem Bereich kritischer IT-Infrastrukturen setzen auf Systema.
registrierte KRITIS-Unternehmen gab es 2021.
der Betreiber kritischer Infrastrukturen rechnen mit einer Zunahme von Angriffen auf ihre IT.
Gesetzliche Vorgaben für KRITIS-Unternehmen
Gesetzliche Vorgaben für KRITIS-Unternehmen
Die KRITIS-Liste umfasst Sektoren wie Energie, Finanzwesen, Gesundheit, Verkehr, Wasserversorgung und viele mehr. Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, müssen bestimmte Anforderungen an die IT-Sicherheit erfüllen und regelmäßig überprüft werden.

Healthcare
Vernetzte Krankenhäuser, Messen und Sammeln von Gesundheitsdaten, Video-Sprechstunden: Die Digitalisierung im Gesundheitsbereich schreitet mit großen Schritten voran, was die Gesundheitswirtschaft grundlegend verändert. Die vielen neuen Möglichkeiten bergen aber auch Gefahren. Wir schützen Ihr gesamtes Netzwerk.

Public
Der öffentliche Sektor steht bei der Digitalisierung vor großen Herausforderungen. Wir helfen, E-Government-Lösungen voranzutreiben und interne Abläufe zu digitalisieren oder zu optimieren. Viele Kunden aus dem öffentlichen Bereich, wie Ämter, Gemeinden und Bundesbehörden vertrauen uns bereits ihre Prozesse an. Wir punkten mit 30 Jahren Erfahrung.

Utilities
Stadtwerke, Wasserversorger, Stromerzeuger – Unternehmen aus dem Bereich der Energie- und Versorgungswirtschaft und deren funktionierende Prozesse sind für den öffentlichen Alltag essenziell. Ausfallzeiten teuer und weitreichend. Bei uns liegt Ihre digitale Transformation in sicheren Händen.
Die 10 KRITIS-Sektoren
Gesundheit
Ernährung
Medien & Kultur
Staat & Verwaltung
- Siedlungsabfallentsorgung
- Informationstechnik & Telekommunikation
Transport & Verkehr
Wasser
Energie
Finanz- und Versicherungswesen

Die KRITIS-Verordnung

Die KRITIS-Verordnung legt sowohl organisatorische als auch technische Anforderungen an die IT-Sicherheit fest. Dazu gehört beispielsweise die Einführung von IT-Sicherheitsmanagementsystemen, die Durchführung von Risikoanalysen und die regelmäßige Überwachung von IT-Systemen. Auch die Dokumentation von IT-Sicherheitsmaßnahmen und die Durchführung von Schulungen für Mitarbeiter gehören dazu.
KRITIS-Betreiber müssen außerdem alle 2 Jahre von unabhängigen Prüfstellen überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen der KRITIS-Verordnung erfüllen.
Unsere Security-Leistungen
Ihre Arbeit beeinflusst Tausende Menschen – im Alltag wie im Berufsleben – Schwachstellen in der Sicherheit können Sie sich nicht erlauben. Auch bei uns bekommen Schwachstellen keine Chance. Greifen Sie auf unsere gebündelte Cyber-Security-Kompetenzen zurück und legen Sie die IT Ihres Betriebes in unsere Hände. Wir beraten Sie individuell und Lösungs- statt Produkt-orientiert. Mit uns schauen Sie dem nächsten Audit sicher entgegen und sparen sich die Vergrößerung Ihrer eigenen IT-Abteilung.
Dank unserer ISO 9001 und ISO 27001 Zertifizierung können wir uns angemessen um Ihre KRITIS-IT kümmern.

IT-Sicherheit auf KRITIS-Level
IT-Sicherheit auf KRITIS-Level
Mit dem Fokus auf Ihre besonderen Anforderungen als KRITIS-Betreiber begleiten wir Sie bei Ihrer digitalen Transformation. Melden Sie sich bei uns, unsere Experten beraten Sie ganzheitlich.
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Weitere Infos zum Thema KRITIS
Wie bedeutsam KRITIS-IT ist, erkennt man erst, wenn es zu Störungen kommt. Denn kritische Infrastrukturen bilden die Grundlage für das Funktionieren unserer Gesellschaft und ohne IT geht heute vieles nicht mehr. Die Gewährleistung des Schutzes dieser Infrastrukturen ist eine Kernaufgabe staatlicher und unternehmerischer Sicherheitsvorsorge.
Daher sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen (im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes) gemäß BSI-Gesetz (BSIG) und BSI-Kritisverordnung verpflichtet,
- eine Kontaktstelle für die betriebene Kritische Infrastruktur zu benennen,
- IT-Störungen oder erhebliche Beeinträchtigungen zu melden,
- IT-Sicherheit auf dem „Stand der Technik“ umzusetzen
- und dies alle zwei Jahre gegenüber dem BSI nachzuweisen
Mehr Infos zum Thema KRITIS und die genauen gesetzlichen Vorgaben bietet Ihnen auch die Seite des BSI selbst. Für alle technischen Fragen sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Viele Versorger, Behörden und KRITIS-Unternehmen gehören schon zu unseren Kunden – vertrauen auch Sie auf unsere Expertise!
Sie suchen Unterstützung? Wir freuen uns, Sie bei der Digitalisierung zu begleiten oder Ihre bestehende IT-Infrastruktur der BSI-Kritisverordnung entsprechend abzusichern!
